Informationen zum Thema Wahlarzt:
Ihnen steht das Recht zu, den Arzt Ihres Vertrauens frei zu wählen. Dies gilt sowohl für die Auswahl des Hausarztes als auch für den Fall einer Überweisung zu einem Facharzt.
Überweisungen / Wahlarztrezept
Über die wahlärztlichen Ordination haben Sie selbstverständlich Zugang zu sämtlichen
weiteren medizinischen Versorgungseinrichtungen. Wie beim Kassenarzt ermöglicht
Ihnen auch das Wahlarztrezept den direkten Bezug des verschriebenen Medikamentes
bei jeder Apotheke.
Anspruch auf Rückvergütung
Als Wahlarzt stehe ich zwar in keinem Vertragsverhältnis mit Ihrer Krankenversicherung, für die erbrachten medizinischen Leistungen haben Sie derzeit aber einen gesetzlichen Anspruch auf Rückvergütung. Nach Einreichen der bezahlten Honorarnote überweist Ihnen Ihre
Krankenversicherung den zustehenden Rückerstattungsbetrag.
Detaillierte Rechnung
Als Wahlarzt informiere ich Sie mit einer detaillierten Rechnung über die erbrachten Leistungen und sichere Ihnen damit gleichzeitig den größtmöglichen Rückersatz.
Überweisungen / Wahlarztrezept
Über die wahlärztlichen Ordination haben Sie selbstverständlich Zugang zu sämtlichen
weiteren medizinischen Versorgungseinrichtungen. Wie beim Kassenarzt ermöglicht
Ihnen auch das Wahlarztrezept den direkten Bezug des verschriebenen Medikamentes
bei jeder Apotheke.
Anspruch auf Rückvergütung
Als Wahlarzt stehe ich zwar in keinem Vertragsverhältnis mit Ihrer Krankenversicherung, für die erbrachten medizinischen Leistungen haben Sie derzeit aber einen gesetzlichen Anspruch auf Rückvergütung. Nach Einreichen der bezahlten Honorarnote überweist Ihnen Ihre
Krankenversicherung den zustehenden Rückerstattungsbetrag.
Detaillierte Rechnung
Als Wahlarzt informiere ich Sie mit einer detaillierten Rechnung über die erbrachten Leistungen und sichere Ihnen damit gleichzeitig den größtmöglichen Rückersatz.