Dr. Bernhard Piringer - Arzt für Allgemeinmedizin, Gemeindearzt
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Informationen zum Thema Wahlarzt:

Ihnen steht das Recht zu, den Arzt Ihres Vertrauens frei zu wählen. Dies gilt sowohl für die Auswahl des Hausarztes  als auch für den Fall einer Überweisung zu einem Facharzt.

Überweisungen / Wahlarztrezept

Über die  wahlärztlichen Ordination haben Sie selbstverständlich Zugang zu sämtlichen
weiteren medizinischen Versorgungseinrichtungen. Wie beim Kassenarzt ermöglicht
Ihnen auch das Wahlarztrezept den direkten Bezug des verschriebenen Medikamentes
bei jeder Apotheke.

Anspruch auf Rückvergütung

Als Wahlarzt stehe ich zwar in keinem Vertragsverhältnis mit Ihrer Krankenversicherung, für die erbrachten medizinischen Leistungen haben Sie derzeit aber einen gesetzlichen Anspruch auf Rückvergütung. Nach Einreichen der bezahlten Honorarnote überweist  Ihnen Ihre
Krankenversicherung den zustehenden Rückerstattungsbetrag.


Detaillierte Rechnung 

Als Wahlarzt informiere ich Sie mit einer  detaillierten Rechnung über die erbrachten Leistungen und sichere Ihnen damit  gleichzeitig den größtmöglichen Rückersatz.

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