- Bei Aufsuchen der Ordination ist eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske selbst mitzunehmen und gemäß 3. COVID-19-NotMV verpflichtend zu tragen. Ausgenommen von der FFP2-Pflicht Kinder zw. 6-13 Jahren, Ausnahme vom MNS: Kinder bis inkl. 5 Jahren. Wenn eine Maske vorhanden ist und zum Schutz getragen werden möchte, ist das natürlich möglich.
- Wir bitten alle Patient*innen (bevorzugt via E-Mail oder alternativ telefonisch) einen Termin auszumachen (gilt auch für Akut- und Schmerzpatienten) und wir ersuchen Sie um Termintreue!
- Die Mitnahme von Begleitpersonen zum Termin in die Ordination ist grundsätzlich nicht bzw. im Ausnahmefall nur nach vorheriger Rücksprache mit uns möglich. Ausnahmefälle: Menschen mit besonderen Bedürfnissen, gebrechliche Personen und Kinder.