Krankschreibungen sind nur bei kranken Personen rechtlich möglich. Bei Personen, die sich darüber sorgen, dass sie möglicherweise am Arbeitsplatz erkranken, ist eine Krankschreibung rechtlich nicht möglich!
Diese können jedoch an die Beratungsstellen der Arbeiterkammer wenden.
ÖGK-Versicherte, die vom Arzt krankgeschrieben wurden und die einen "Krankmeldungs-Zettel" für ihren Dienstgeber benötigen, können diese bei der ÖGK per E-Mail unter arbeitsunfaehigkeit@oegk.at anfordern. In Ausnahmefällen kann die Anforderung auch telefonisch bei der ÖGK erfolgen: Tel. 05 076619 +DW (DW 2431 oder 2448 oder 2441 oder 2444 oder 2207 oder 2443 oder 2451 oder 2438).