Wie lange haben
ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter Zugriff auf Medikationsdaten?
Entsprechend dem Gesundheitstelematikgesetz 2012 haben Ärztinnen und Ärzte in Ordinationen 90 Tage ab dem Behandlungskontakt Zugriff auf die ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde und e-Medikationsdaten) ihrer Patientinnen und Patienten. (...) Danach erlischt die Zugriffsberechtigung automatisch und wird erst bei erneutem Nachweis des Behandlungsverhältnisses, z.B. durch Stecken der e-card im Zuge eines erneuten Arztbesuches, wieder aktiv.
Bürgerinnen und Bürger können für Gesundheitsdiensteanbieter ihres Vertrauens (Ärztin bzw. Arzt oder Apotheke) und mit deren Zustimmung die genannten Zugriffsfristen auf bis zu 365 Tage verlängern. (...) Dies kann über das ELGA-Portal (https://www.elga.gv.at/) von der Bürgerin bzw. dem Bürger eingestellt werden oder über die ELGA-Ombudsstelle (https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga/elga-ombudsstelle.html) wahrgenommen werden.
Die e-Medikationsliste wird nach 18 Monaten automatisch aus e-Medikation gelöscht.
Quelle: www.chipkarte.at
ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter Zugriff auf Medikationsdaten?
Entsprechend dem Gesundheitstelematikgesetz 2012 haben Ärztinnen und Ärzte in Ordinationen 90 Tage ab dem Behandlungskontakt Zugriff auf die ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde und e-Medikationsdaten) ihrer Patientinnen und Patienten. (...) Danach erlischt die Zugriffsberechtigung automatisch und wird erst bei erneutem Nachweis des Behandlungsverhältnisses, z.B. durch Stecken der e-card im Zuge eines erneuten Arztbesuches, wieder aktiv.
Bürgerinnen und Bürger können für Gesundheitsdiensteanbieter ihres Vertrauens (Ärztin bzw. Arzt oder Apotheke) und mit deren Zustimmung die genannten Zugriffsfristen auf bis zu 365 Tage verlängern. (...) Dies kann über das ELGA-Portal (https://www.elga.gv.at/) von der Bürgerin bzw. dem Bürger eingestellt werden oder über die ELGA-Ombudsstelle (https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga/elga-ombudsstelle.html) wahrgenommen werden.
Die e-Medikationsliste wird nach 18 Monaten automatisch aus e-Medikation gelöscht.
Quelle: www.chipkarte.at