Vorsorgeuntersuchungen
Alle Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen haben ab dem 18.
Lebensjahr einmal jährlich Anspruch auf Durchführung einer Vorsorgeuntersuchung.
Das Basisprogramm der Vorsorgeuntersuchung umfasst:
- ärztliches Gespräch
- Lebensstilerhebung (Bewegung, Alkohol, Rauchen)
- klinische Untersuchung des Körpers
- Blutuntersuchung
- Harnuntersuchung
- Blutdruckmessung
- Body-Mass-Index
- Untersuchung auf Blut im Stuhl und Angebot einer Koloskopie zur
Darmkrebsvorsorge (beides ab dem 50. Lebensjahr)
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Quelle: www.sozialversicherung.at